Schutzrechte – Betreut von der Patentanwaltskanzlei in Dresden, Zittau und bundesweit
... damit Ihre Ideen auch Ihre bleiben. Mit unserer Patentanwaltskanzlei gehen Sie auf Nummer sicher – denn wir sorgen dafür, dass Ihre Innovationen mithilfe zielgerichteter und wirksamer Schutzrechte vor Nachahmung gesichert sind.
Nutzen der gewerblichen Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte dienen dem Schutz von Innovationen an Erzeugnissen und Verfahren sowie dem Schutz der Kennzeichnungen von Produkten und Dienstleistungen vor unerwünschter Nachahmung durch Wettbewerber.
Die zuständigen staatlichen Schutzrechtsbehörden gewähren nach Prüfung der jeweiligen Schutzvoraussetzungen folgende Schutzrechte und tragen diese in entsprechende Register ein:
Übersicht der registrierbaren Schutzrechte
- Technische Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster)
- Deutsches Patent
- Deutsches Gebrauchsmuster
- Europäisches Patent
- Internationale Patentanmeldung
- Nationales Patent / Gebrauchsmuster im nichteuropäischen Ausland
- Marken
- Deutsche Marke
- Unionsmarke (europaweit)
- International registrierte Marke
- Nationale Marke im nichteuropäischen Ausland
- Design
- Deutsches Design
- Gemeinschaftsgeschmacksmuster (Europaweit)
- International registriertes Design
- Nationales Design im nichteuropäischen Ausland
Erteilte beziehungsweise eingetragene Schutzrechte gestatten dem Inhaber eine Alleinstellung unter den Marktangeboten, sind besonders werbewirksam und sichern einen Marktvorsprung. Das ausschließliche, wenn auch zeitlich begrenzte, Recht des Inhabers zur alleinigen Herstellung, Anwendung und Vermarktung des Schutzgegenstandes ist eine Gegenleistung für die geleistete Entwicklungsarbeit und die getätigten Investitionen.
Das ausschließliche Recht ist ein Verbietungsrecht, das es dem Schutzrechtsinhaber erlaubt, Dritten den Nachbau und die gewerbliche Verwendung des geschützten Produkts beziehungsweise der geschützten Marke zu untersagen. Zu den Benutzungshandlungen, die verboten werden können, gehören beispielsweise auch das bloße Anbieten und Bewerben im Internet.
Der von einer Schutzrechtsverletzung betroffene Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts kann zum Beispiel die Unterlassung der Schutzrechtsverletzung und Schadensersatz für die unrechtmäßige Nutzung des geschützten Produkts oder der geschützten Marke fordern.
Darüber hinaus ist der Schutzrechtsinhaber befugt, eine Auskunft über die Herkunft der unrechtmäßig in Verkehr gebrachten Produkte und die Vernichtung noch existenter Produkte verlangen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Erstgespräch mit unserer Patentanwaltskanzlei in Dresden oder Zittau.
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
„Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert.“
- Erich Otto Häußer (1930-99), dt. Jurist, 1976-95 Präsident des Deutschen Patentamtes