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Rechtsdurchsetzung im Bereich Schutzrechte in Dresden, Zittau und bundesweit

Vertretung vor den Schutzbehörden und zuständigen Gerichten. Von der ersten Idee bis zum Markterfolg ist es mitunter ein weiter Weg, auf dem unsere Patentanwaltskanzlei Sie begleiten kann. Ihre Innovationen vor dem Zugriff durch Mitbewerber abzusichern, ist eines unserer Ziele. Wir verhelfen Ihnen zu dem Recht, das Ihnen als Erfinder zusteht. Kompetent, zuverlässig und weitsichtig stehen wir Ihnen auch bei der Rechtsdurchsetzung Ihrer Schutzrechte oder für die Verteidigung gegen fremde Schutzrechte außergerichtlich und gerichtlich zur Seite.

 „Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben.“ - Aristoteles 384 -322 v. Chr. 


Die Leistungen der Rechtsdurchsetzung Ihrer Schutzrechte auf einen Blick

Konsultieren Sie uns für die Beratung und Vertretung in allen amtlichen und gerichtlichen Instanzen des Patenterteilungsverfahrens und des Gebrauchsmuster-,Marken- und Design-, Eintragungsverfahrens sowie in den amtlichen und gerichtlichen Schutzrechts-Bestandsverfahren. Diese sind zum Beispiel Einspruchs-, Widerspruchs-, Löschungs- und Patentnichtigkeitsverfahren.

Die Leistungen bei der Verteidigung Ihrer Schutzrechte gegen Dritte

Sollte es zur Kollision mit den Rechten Dritter kommen, stehen wir Ihnen ebenfalls zuverlässig zur Verfügung. So betreuen wir Sie im vorgerichtlichen Vorgehen gegen Störer oder Verletzer Ihrer eigenen (Schutz-)Rechte als auch im Rechtsbeistand gegen einen Angriff aus fremden (Schutz-)Rechten

Wir werden für Sie in der Ausübung oder Abwehr von Berechtigungsanfragen, Abmahnungen und einstweilige Verfügungen tätig.

Bei sonstigen Rechtsstreitigkeiten, zum Beispiel aufgrund von Schadensersatzforderungen, wirken wir in den entsprechenden zivilgerichtlichen Verfahren mit.

In Schutzrechtsverletzungsverfahren ist in den meisten Fällen neben der Vertretung durch einen Rechtsanwalt auch die Unterstützung eines Patentanwalts unverzichtbar. In diesem Bereich arbeiten wir für optimale Ergebnisse mit verschiedenen etablierten Rechtsanwaltskanzleien als Kooperationspartner zusammen.

Vor diesen Behörden & Gerichten vertritt Sie unsere Patentanwaltskanzlei

Wir vertreten Sie vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Bundessortenamt, dem Bundespatentgericht (BPatG), dem Bundesgerichtshof (BGH) sowie vor internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes wie dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (European Union Intellectual Property Office – EUIPO in Alicante (ES) und der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization) WIPO in Genf.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine Beratung in unserer Kanzlei …

… weil es um den Schutz Ihres geistigen Eigentums geht.

Haben Sie Fragen zu unserem umfangreichen Leistungsspektrum? Wünschen Sie ein ausführliches, individuelles Erstgespräch? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.

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