Lizenzverträge zu Schutzrechten in Dresden, Zittau und bundesweit
Einzigartige Ideen bedürfen eines einzigartigen Schutzes. Geistiges Eigentum ist ein hohes Gut, das entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg ist, aber auch der Gesellschaft einen deutlichen Nutzen bringt. Denn ohne Erfindungen ist kein Fortschritt möglich, sei es der technische, der gesundheitliche oder ein weiterer Sektor des gesellschaftlichen Lebens. Innovationen, die durch diverse Schutzrechte abgesichert sind, haben daher einen hohen Wert. Möchte der Inhaber eines Schutzrechtes das geschützte Produkt, Verfahren oder Kennzeichen auch von Geschäftspartnern zu lukrativen Konditionen nutzen und vertreiben lassen, ist die Vereinbarung von Lizenzverträgen möglich. Doch was genau bedeutet das für Sie als Inhaber des Schutzrechts?
Inhalte und Vorzüge von Lizenzverträgen – Ihre Patentanwältin informiert
Definition Lizenz
Das ausschließliche Recht des Inhabers eines Schutzrechtes ermöglicht ihm, Dritten die Nutzung seines Schutzgegenstandes zu entsprechenden Bedingungen durch Erteilung einer Lizenz einzuräumen, zum Beispiel eine Lizenz zur beschränkten Mitnutzung oder eine Lizenz zur alleinigen Nutzung. Nur durch die Erteilung einer Lizenz durch den Inhaber des Schutzrechts ist es Dritten rechtlich erlaubt, dessen Schutzgegenstand zu nutzen und zu vertreiben.
Arten von Lizenzen
Am häufigsten werden Lizenzen zu Patenten und Marken vergeben. Dabei wird je nach den erteilten Nutzungsrechten zwischen ausschließlicher (alleiniger) und nicht ausschließlicher (einfacher) Lizenz unterschieden.
Wichtige Inhalte des Lizenzvertrags
Wichtiger Gegenstand der Lizenzvertragsverhandlungen ist unter anderem die Verhandlung der Höhe des Lizenzsatzes beziehungsweise der Lizenzvergütung. Außerdem kann es wichtig sein, vor und während der Vertragsverhandlung eine Geheimhaltungsvereinbarung über die Nutzung des Schutzgegenstandes mit dem Vertragspartner abzuschließen.
Höhe des Lizenzsatzes beziehungsweise der Lizenzvergütung. Außerdem kann es wichtig sein, vor und während der Vertragsverhandlung eine Geheimhaltungsvereinbarung über die Nutzung des Schutzgegenstandes abzuschließen.
Unsere Anwaltskanzlei kann kann auf entsprechende Erfahrungen zu Ihrem Nutzen verweisen.
Gerne beraten wir Sie zu den vertraglichen Aspekten von Lizenzen und arbeiten entsprechende Lizenzverträge aus. Zur Vereinbarung eines Erstgesprächs erreichen Sie uns telefonisch, per E-Mail und über das Kontaktformular.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.