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Gewerblicher Rechtsschutz in Dresden und Zittau – diese Förderungen sind möglich

Sichern Sie sich, was Ihnen rechtlich zusteht. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung von gewerblichen Schutzrechten für Unternehmen und Existenzgründer wird das innovative Denken und Handeln durch verschiedene öffentliche Förderprogramme finanziell unterstützt:

Förderung unternehmerischen Know-hows

Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten, für das Förderverfahren zugelassenen Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.

Mit Registrierung unserer Patentanwaltskanzlei ist es in Bezug auf die förderfähigen Beratungsthemen „Standort und Wettbewerb“, „Produktion, Marketing und Vertrieb” und insbesondere „Technologie- und Innovationsberatungen zur Klärung der Chancen und Risiken von Innovation“ und „Anwendung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen“ möglich, dass im Rahmen dieses Förderungsprogramms patentanwaltliche Beratungen durch unsere Patentanwaltskanzlei gefördert werden. Auskünfte, Antragstellung und Abwicklung der Förderung erfolgen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Förderung zur Innovationsstimulierung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert unter dem Dach des Förderprogrammes „WIPANO“ (früher „INSTI“, bzw. „SIGNO“) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Absicherung ihrer Innovationen durch Gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung. KMU sowie naturwissenschaftlich-technische Freiberufler (im Hauptgewerbe), die in den letzten 3 Jahren noch kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben, können im Rahmen dieser Förderlinie unter Einhaltung weiterer Bedingungen mit bis zu 50% der Aufwendungen für inländische und ausländische Schutzrechtsanmeldungen unterstützt werden.

Die Zuschüsse betreffen die Kosten für eine Recherche zum Stand der Technik und für eine Wirtschaftlichkeitsanalyse (jeweils verpflichtend), die Aufwendungen für Vorbereitung und Durchführung der Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung durch einen Patentanwalt sowie die Aufwendungen in Vorbereitung der Erfindungsverwertung und Innovationsvermarktung. Aktuelle Informationen erhalten Sie unter anderem auf der Internetseite des BMWi.

Durchgeführt wir diese Fördermaßnahme über den zentralen Projektträger Jülich in Berlin. Weitergehende Informationen, Unterstützung bei der Antragsstellung und sonstige Dienstleistungen bei der Durchführung des Fördervorhabens bietet in Sachsen beispielsweise die ATHENA Technologie Beratung GmbH, Geschäftsstelle Dresden.


Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

n diesem bundesweiten, technologie- und branchenoffenen Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt, insbesondere die Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen einschließlich des Handwerkes und der unternehmerisch tätigen freien Berufe unterstützt werden. Gefördert werden unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Kooperations- und Einzel-Projekte von Unternehmen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen mit einem Fördersatz von bis zu 45% der zuwendungsfähigen Kosten. Zur Umsetzung der FuE-Projekte können auch innovations- unterstützende Dienst- und Beratungsleistungen, wie zum Beispiel patentanwaltliche Dienst- und Beratungsleistungen zum Erwerb entsprechender Schutzrechte und Lizenzen gefördert werden.

Projektträger und Ansprechpartner für das Förderprogramm ZIM-KOOP ist die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen e.V. (AiF) bzw. für das Förderprogramm ZIM-SOLO die EuroNorm GmbH. Aktuelle Informationen erhalten Sie zum Beispiel auf der Internetseite des BMWi. Weitergehende Informationen, Unterstützung bei de Antragsstellung und sonstige Dienstleistungen bei der Durchführung dieses Fördervorhabens bietet ebenso die ATHENA Technologie Beratung GmbH, Geschäftsstelle Dresden.

Öffentliche Erfinderberatung

In regelmäßigen Turnus wird von hiesigen Patentanwälten, wie auch von der Patentanwältin Koch-Pollack, die Erfinderberatung des Patentinformationszentrums Dresdens betreut. Damit haben Sie die Möglichkeit, zu allen Themen des gewerblichen Rechtsschutzes unverbindlich eine 30-minütige kompetente und kostenlose Erstberatung zu erhalten.

Verfahrenskostenhilfe

Dem Anmelder und Inhaber eines deutschen Patents, Gebrauchsmusters oder Designs wird unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe gewährt. Die Verfahrenskostenhilfe will Bürgern, die die üblichen Verfahrens- und Anwaltskosten nicht oder nur zum Teil aufbringen können, die Verfahrensführung ermöglichen.

Für weiterführende Informationen zu Fördermöglichkeiten stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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